Blog

Aktuelle Blog-Artikel von BlackSatino

Greenwashing: Was Sie über Umweltclaims wissen sollten

Erstellt von Ismael Da Silva Lado | |   Nachhaltigkeit

„Grün“, „nachhaltig“, „umweltfreundlich“ – solche Behauptungen müssen nicht stimmen.

Erfahren Sie, was Sie über „Greenwashing“ wissen sollten.

„Grün“, „nachhaltig“, „umweltfreundlich“, „CO 2 -neutral“: Solche Beschreibungen sind heute fast schon alltäglich. Doch nicht immer entsprechen sie den Tatsachen – dann liegt
Greenwashing vor. Dagegen will die EU nun vorgehen. Warum das auch für Ihre Arbeit wichtig ist, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Greenwashing ist „grüner“ Etikettenschwindel

Greenwashing bedeutet, falsche oder irreführende Behauptungen („green claims“) über die eigene Umweltfreundlichkeit zu verbreiten und so Vertrauen und ein positives Image
zu schaffen. Die Taktik nutzt also gezielt das Interesse bzw. die Selbstverpflichtung von Unternehmen oder Verbrauchern zugunsten umweltfreundlicher Produkte und
Leistungen aus. Mit Greenwashing soll der Eindruck entstehen, dass ein Unternehmen sich aktiv für die Umwelt einsetzt – auch, wenn es gar nicht der Fall ist. Mit anderen Worten: Interessengruppen wie Verbraucher, das öffentliche Beschaffungswesen, aber ganz konkret auch Einkäufer oder Facility Manager werden durch Greenwashing getäuscht. Das kostet Vertrauen und sät Zweifel – leider auch an den Unternehmen, die es mit der Nachhaltigkeit und dem Umweltschutz ernst nehmen. Leider ist Greenwashing kein Randproblem. Zahlen der EU zufolge ...
• enthalten 53 % der grünen Angaben vage, irreführende oder unbegründete
Informationen
• gibt es für 40 % der grünen Claims keine Belege
• bietet die Hälfte aller grünen Labels nur schwache oder gar keine Nachweise

Grüne Merkmale sind ein wichtiges Entscheidungskriterium

„Grün“, „nachhaltig“ „umweltfreundlich“, „ökologisch“ sind heute allerdings höchst relevante Kriterien zugunsten von Produkten, Prozessen oder gleich ganzen Unternehmen – sei es bei der alltäglichen Beschaffung von Reinigungsmitteln oder bei der langfristigen Entscheidung für einen Lieferanten. Doch wenn green claims nur Marketingbehauptungen sind, stehen Verbraucher, Facility Manager, Einkäufer und andere Entscheider vor der Herausforderung, zwischen „echt“

umweltfreundlichen Produkten bzw. Leistungen und bloßem Greenwashing zu unterscheiden. Doch wie sollen sie dies leisten? Genau hier schreitet jetzt die Politik auf EU-Ebene ein.

Gegen Greenwashing: die Green Claims Directive

Mit eine neuen Richtlinie, der „Green Claims Directive“ will die EU beenden, dass Unternehmen ungerechtfertigte grüne Behauptungen aufstellen: Allgemein zu behaupten,
man sei umweltfreundlich, klimafreundlich oder energieeffizient, reicht in Zukunft nicht mehr aus. Unternehmen müssen die Richtigkeit solcher Behauptungen auf Basis wissenschaftlicher Fakten und standardisierter Kriterien nachweisen, dies unabhängig und extern zertifizieren lassen und dann transparent kommunizieren. Auch Nachhaltigkeitssiegel, die nicht auf einem transparenten Zertifizierungssystem beruhen oder nicht von staatlichen Stellen akzeptiert werden, sind verboten.

Wem nützt die Richtlinie gegen Greenwashing?

Mit der neuen Direktive sollen Verbraucher vor Greenwashing geschützt werden und fundierte Kaufentscheidungen treffen können. Zudem soll die Richtlinie für gleiche Wettbewerbsbedingungen hinsichtlich der Umweltleistung von Produkten sorgen. Für Unternehmen bedeutet die neue Richtlinie mehr Aufwand und Kosten; für
Verbraucher, Nutzer und Geschäftspartner aber bringt sie Klarheit und Sicherheit. Denn sie erhalten damit handfeste Informationen über das grüne Engagement eines
Unternehmens – und sie haben damit die Chance, Produkte, Services oder Unternehmen fair miteinander zu vergleichen.

Greenwashing findet sich in allen Branchen – einige Beispiele:

• Der Abgas-Skandal, auch „Dieselgate“: Autohersteller haben behauptet, Dieselfahrzeuge seien umweltfreundlicher. Tatsächlich waren die Abgaswerte manipuliert.
• Fast-Food-Ketten, die einzelne Verpackungen als umweltfreundlich bewerben, aber zugleich große Mengen Einwegplastik verwenden.
• Fast-Fashion-Unternehmen, die vereinzelte nachhaltige Maßnahmen für mehr Umweltschutz ergreifen, z.B. durch Rücknahme gebrauchter Kleidung, neue Kleidung aber zugleich energieintensiv und/oder unter fragwürdigen Bedingungen herstellen lassen.

Greenwashing erkennen

Zertifizierungen spielen eine wichtige Rolle dabei, echtes Umweltengagement zu erkennen und vom Greenwashing zu unterscheiden: Sie erfordern, dass sich Unternehmen einem unabhängigen Prüfverfahren unterziehen. Siegel wie das EU Ecolabel, der Blaue Engel oder Cradle to Cradle sind bereits jetzt ein guter Hinweis, um vertrauenswürdige und nachhaltige Produkte von grüngewaschenen zu unterscheiden. Aufmerksamkeit ist hingegen geboten bei „Siegeln“, die Unternehmen selber für sich „erfinden“: Sie sind nicht unabhängig – und in der Regel intransparent, was die Bewertungskriterien angeht.

Unternehmen, die ernsthafte Anstrengungen in Sachen Nachhaltigkeit unternehmen, geben häufig auch eigene Nachhaltigkeitsberichte heraus und informieren damit transparent und öffentlich über ihre Maßnahmen (auch dies wird in naher Zukunft für deutlich mehr Unternehmen Pflicht werden, als es heute der Fall ist). Ein Blick auf die Unternehmenswebsite eines Herstellers liefert dann einen wertvollen Hinweis, ob solche Berichte vorliegen – oder ob sich Nachhaltigkeit lediglich in Schlagworten und allgemeinen Aussagen ausdrückt.

Greenwashing – so geht es weiter

Wenn die EU-Direktive von allen Beteiligten umgesetzt wird, ist sie ein wichtiger Beitrag zum Verbraucher-, Umwelt- und Wettbewerbsschutz. Denn unter Greenwashing leiden
nicht nur Unternehmen, die ernsthafte Anstrengungen unternehmen, um nachhaltiger zu werden; auch werden Verbraucher damit in die Irre geführt. Letztlich ist es aber die Umwelt, der Greenwashing schadet: Denn irreführende Aussagen können dazu führen, dass echte Bemühungen zur Reduzierung des ökologischen Fußabdrucks nicht stattfinden.


Im März 2024 hat sich das EU-Parlament auf die Direktive geeinigt (offiziell: „Richtlinienvorschlag der EU-Kommission über die Begründung ausdrücklicher Umweltaussagen und die diesbezügliche Kommunikation“). Der EU-Rat muss dem Vorschlag zustimmen, was vermutlich nach der Europawahl im Juni 2024 passiert. Tritt die Richtlinie in Kraft, soll ihre Anwendung innerhalb von zwei Jahren beginnen.

Sie möchten mehr über Umweltclaims und verwandte Themen erfahren? In einem persönlichen Termin oder individuellen Workshop bringen wir Sie auf den
neuesten Stand – und informieren Sie gern auch über Wege, mit Ihrer Organisation noch nachhaltiger zu werden. 

In Kontakt kommen.

 

Zurück